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Unsere Leistungen

Honorar Psychotherapie

Erstgespräch/Anamnese (bis zu 90 min) und je nachfolgende Therapiesitzung (60 min) 87€,

Das Erstgespräch dient zur Kontaktaufnahme und dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie bekommen ein Gefühl für meine Arbeitsweise. Wir halten fest, wie weitere Schritte unserer gemeinsamen Zusammenarbeit aussehen.

Ein vereinbarter Termin ist eine verbindliche Zusage. Falls Ihrerseits Gründe eintreten, die zu einer Stornierung der gebuchten Zeit führen, teilen Sie mir das bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn mit. Bei einer späteren Stornierung wird der Wert der Behandlung in Rechnung gestellt. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Wenn es Klienten nicht möglich ist meine Praxis zu besuchen, biete ich gegen einen Aufpreis Hausbesuche an. Bei Interesse, sprechen Sie mich gern darauf an.

Hausbesuchsgebühr 27,50€    

 

(Bei Anfahrten außerhalb von Leipzig werden zusätzlich Kilometergeld mit 0,50 Euro sowie Reisezeit mit 50 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt)

Telefon-/Onlineberatung

 

Die Gebühren gelten gleichermaßen für Telefon-, Video-Konsultationen wie vor Ort-Konsultationen. Beratungsgebühren werden auch berechnet, wenn diese per SMS, Mail, WhatsApp, Telegramm etc. stattfindet.

Ein vereinbarter Termin ist eine verbindliche Zusage. Falls Ihrerseits Gründe eintreten, die zu einer Stornierung der gebuchten Zeit führen, teilen Sie mir das bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn mit. Bei einer späteren Stornierung wird der Wert der Behandlung in Rechnung gestellt. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

​Kostenerstattung

Von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden Behandlungen durch Heilpraktiker in der Regel nicht erstattet. Dies gilt auch für  psychotherapeutische Behandlungen. 


Private Krankenversicherungen (PKV) und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Kosten einer Behandlung durch Heilpraktiker entsprechend den vereinbarten Tarifen. Ich empfehle Ihnen deshalb unbedingt, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu halten.
Die Beihilfe (Beamte und öffentlicher Dienst) und die Heilfürsorge übernehmen die Behandlungskosten üblicherweise, allerdings nur bis zu gewissen Höchstgrenzen. Auch hierzu empfehle ich Ihnen unbedingt, vor Behandlungsbeginn Rücksprache zu halten.


Meine Leistungen können Sie als Privatzahler, als Vollversicherter in der privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. als Vollversicherter in der GKV mit entsprechender privater Krankenzusatzversicherung in Anspruch nehmen.

Als Privatzahler besteht im Allgemeinen die Möglichkeit bei der Einkommensteuererklärung die angefallenen Kosten als "Außergewöhnliche Belastungen" geltend zu machen.

Online Beratungen werden momentan von den Krankenversicherungen nicht übernommen.

 

 

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